Ratgeber · Branchen

Datenschutz in der Kita: Fotos, Daten und Elternkommunikation

Wie Kitas mit Fotos, Gesundheitsdaten, Entwicklungsdokumentation und Elternkommunikation datenschutzkonform umgehen und wann eine Einwilligung nötig ist.

· Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit

Welche Daten in der Kita anfallen

Eine Kita kennt die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Kinder, Kontaktdaten der Eltern, Abholberechtigte, Informationen zu Gesundheit, Allergien und Entwicklung sowie Fotos. Kitas verarbeiten außerdem Sozialdaten: Nach den Hinweisen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz richtet sich der Schutz zusätzlich nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Die Verantwortung liegt bei der Leitung und den Fachkräften beziehungsweise beim Träger.

Rechtsgrundlagen und Einwilligung

Für die Aufnahme, Betreuung und Abrechnung genügen die gesetzlichen Grundlagen und der Betreuungsvertrag. Eine Einwilligung ist nach den Aufsichtsbehörden für nützliche, aber nicht erforderliche Verarbeitungen nötig, etwa Fotos. Sie muss freiwillig sein (ohne Nachteile bei Verweigerung), nachweisbar (Art. 7) und widerrufbar. Die Erklärung nennt die verantwortliche Stelle, die Daten, den Zweck, die Empfänger, die Freiwilligkeit und das Widerrufsrecht. Schriftlich wird sie empfohlen.

Fotos und Dokumentation

  • Fotos auf der Homepage oder in der Presse: nur mit Einwilligung der Eltern, auch bei Gruppenbildern. Nach dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz braucht es bei gemeinsam Sorgeberechtigten das Einverständnis beider Elternteile, nur bei Alleinsorge genügt eines. Ausnahme sind Veranstaltungsfotos, bei denen das Ereignis im Vordergrund steht.
  • Interne Aushänge: Fotos am Garderobenhaken oder Geburtstagslisten sind intern zulässig. Widerspricht jemand, entfernen Sie nur dieses Foto. Abhol-, Telefon- und Allergielisten gehören an nicht öffentlich zugängliche Orte.
  • Entwicklungsdokumentation (Portfolio): Eltern beim Aufnahmegespräch darüber informieren, auch über Fotos darin, und über ihr Einsichtsrecht. Entwürfe und persönliche Notizen getrennt aufbewahren. Beim Verlassen der Kita erhalten die Eltern die Dokumentation.
  • Fotos durch Eltern: Die Kita ist für Fotos, die Eltern bei Veranstaltungen machen und veröffentlichen, nicht verantwortlich. Sie kann per Hausrecht ein Foto- und Videoverbot erlassen.

Weitergabe von Daten

Daten an die Grundschule gehen nur mit Einwilligung (nach den Aufsichtsbehörden gibt es dafür keine Rechtsgrundlage). Gleiches gilt für Weitergaben an einen Förderverein, eine Namensliste an andere Eltern und andere Stellen wie einen Logopäden. An das Gesundheitsamt melden Sie meldepflichtige Krankheiten, weil Gesetze das verlangen. Regeln zur Weitergabe von Kontaktdaten an andere Eltern können Sie mit einer Einwilligung im Aufnahmevertrag treffen.

Kommunikation: E-Mail und Messenger

Personenbezogene Daten einzelner Kinder gehören nicht in unverschlüsselte E-Mails. Messenger sind nur zulässig, wenn sie datenschutzkonform sind und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. Weit verbreitete Dienste wie WhatsApp sehen die Behörden kritisch. Regeln Sie die Kommunikationswege im Team schriftlich. Weitere Maßnahmen: technische und organisatorische Maßnahmen.

Videoüberwachung und Löschung

Videoüberwachung in Kitas ist nach den Hinweisen der Aufsichtsbehörden grundsätzlich nur außerhalb der Öffnungszeiten denkbar, mehr dazu im Beitrag Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Daten löschen Sie, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, „so kurz wie möglich, so lang wie nötig“. Zeichnungen und Bastelarbeiten können Sie den Eltern anbieten. Fristen legen Sie mit dem Träger fest, siehe Löschkonzept.

Datenschutzbeauftragter und Träger

Ob eine Kita einen Datenschutzbeauftragten braucht, richtet sich nach den allgemeinen Regeln, vor allem nach der 20-Personen-Regel des § 38 Abs. 1 BDSG, siehe Datenschutzbeauftragter: ab wann Pflicht? Prüfen Sie bei kirchlicher oder öffentlicher Trägerschaft mit dem Träger, welche Datenschutzvorschriften und welche Aufsicht für Sie gelten. Dort kann Sonderrecht gelten.

Datenpanne in der Kita

Ein falsch adressierter Elternbrief oder eine Gruppenmail mit offenem Verteiler sind Datenpannen. Meldung möglichst binnen 72 Stunden, es sei denn, es besteht voraussichtlich kein Risiko, siehe Datenpanne melden.

Unterstützung für Kitas

Unsere Datenschutzschulung bringt Ihr Team auf einen Stand, damit Fotos, Nachrichten und Listen im Alltag richtig gehandhabt werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter betreut Träger und Einrichtungen laufend.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf die Kita Fotos der Kinder auf der Website veröffentlichen?

Nur mit Einwilligung der Eltern. Nach dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz braucht es bei gemeinsam Sorgeberechtigten das Einverständnis beider Elternteile.

Dürfen Eltern bei Kita-Festen Fotos machen?

Die Kita ist für Fotos, die Eltern selbst machen und veröffentlichen, nicht verantwortlich. Sie kann aber per Hausrecht ein Foto- und Videoverbot aussprechen.

Darf die Kita Daten an die Grundschule weitergeben?

Nach den Hinweisen der Aufsichtsbehörden nur mit Einwilligung, weil es dafür keine eigene Rechtsgrundlage gibt.

Dürfen Erzieher mit Eltern per WhatsApp kommunizieren?

Personenbezogene Daten einzelner Kinder gehören nicht in unverschlüsselte E-Mails. Messenger nur, wenn sie datenschutzkonform sind und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. WhatsApp sehen die Aufsichtsbehörden kritisch.

Wann müssen Daten von Kindern gelöscht werden?

Sobald sie nicht mehr erforderlich sind, so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Gesetzliche Fristen gehen vor, darüber hinaus legt die Leitung die Fristen mit dem Träger fest.

Datenschutzschulung

Ihr Kita-Team kennt die Regeln für Fotos, Listen und Nachrichten.

Unsere Datenschutzschulung vermittelt die Grundlagen verständlich und praxisnah.