Wann gilt die DSGVO bei KI?
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei KI-Werkzeugen geschieht das an mehreren Stellen: bei der Eingabe („Fasse diese Kundenbeschwerde zusammen“), im Ergebnis, wenn die KI Aussagen über eine Person erzeugt, und beim Anbieter, der Eingaben speichern oder weiterverwenden kann. Auch das Hochladen eines Lebenslaufs, eines Vertrags mit Namen oder eines Fotos ist eine Verarbeitung.
Anonyme Informationen fallen nicht unter die Verordnung. Wer Eingaben vorher wirksam anonymisiert, hat das Problem für diese Eingaben vermieden. Wie hoch die Hürde dafür ist, zeigt unser Beitrag zu personenbezogenen Daten.
Rechtsgrundlage und Zweck
Jede Verarbeitung braucht nach Art. 6 Abs. 1 mindestens eine Rechtsgrundlage, zum Beispiel eine Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung oder die Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Legen Sie vor dem Einsatz fest, wofür das Werkzeug genutzt wird. Wollen Sie Daten, die Sie für einen anderen Zweck erhoben haben, in ein KI-Werkzeug geben, prüfen Sie nach Art. 6 Abs. 4, ob der neue Zweck mit dem ursprünglichen vereinbar ist. Berücksichtigen Sie dabei unter anderem die Art der Daten, die möglichen Folgen für die Betroffenen und geeignete Garantien.
Besondere Kategorien von Daten, etwa Gesundheitsdaten, unterliegen zusätzlich dem Verbot des Art. 9. Geben Sie solche Daten nicht in allgemeine KI-Werkzeuge ein.
Auftragsverarbeitung mit dem KI-Anbieter
Verarbeitet der Anbieter die Eingaben in Ihrem Auftrag, arbeiten Sie nach Art. 28 Abs. 1 nur mit Anbietern, die hinreichend Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen, auch elektronisch möglichen Vertrags (Art. 28 Abs. 3 und 9). Er muss unter anderem festlegen, dass der Anbieter Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung verarbeitet und nach Ende der Leistung löscht oder zurückgibt. Mehr dazu: Auftragsverarbeitungsvertrag.
Prüfen Sie bei jedem Anbieter insbesondere:
- Werden Eingaben zum Training eigener Modelle verwendet? Gibt es eine Möglichkeit, das auszuschließen?
- Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert?
- Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt (Art. 28 Abs. 2 und 4)?
- Wie lange werden Eingaben gespeichert, und können sie gelöscht werden?
Drittlandübermittlung
Werden Daten an Anbieter außerhalb der Europäischen Union übermittelt, ist das nach Art. 44 Abs. 1 nur zulässig, wenn die Bedingungen des Kapitels V der Verordnung eingehalten werden. Klären Sie, auf welcher Grundlage der Anbieter Daten übermittelt, und lassen Sie sich diese vertraglich zusichern.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Hat der KI-Einsatz voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen, führen Sie vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch (Art. 35 Abs. 1). Das gilt insbesondere, wenn KI Personen systematisch und umfassend bewertet und daraus Entscheidungen mit erheblicher Wirkung folgen (Abs. 3 Buchstabe a). Die Liste der Datenschutzkonferenz führt außerdem den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Steuerung der Interaktion mit Betroffenen oder zur Bewertung persönlicher Aspekte auf.
Mitarbeiter-Richtlinie: Was wir empfehlen
Ohne Regeln nutzen Mitarbeiter KI-Werkzeuge auf eigene Faust. Legen Sie deshalb schriftlich fest:
KI-Verordnung: Pflicht zur KI-Kompetenz
Art. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Nach dem Hinweispapier der Bundesnetzagentur gilt diese Pflicht seit Anfang Februar 2025 und sieht keine Zertifizierungspflicht für Schulungen vor. Im Rahmen des „Digitalen Omnibus“ wird eine Abschwächung dieser Pflicht diskutiert. Unabhängig davon bleibt die Schulung Ihrer Mitarbeiter der wirksamste Weg, Datenschutzverstöße durch KI zu vermeiden. Unsere Datenschutzschulung vermittelt die Grundlagen.